Corona

Infektionsschutzkonzept

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie haben wir für alle Gottesdienste und Zusammenkünfte ein verbindliches Infektionsschutzkonzept erstellt. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen der aktuellsten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Hygieneschutzkonzept

  • Die Stühle stehen in allen Richtungen 1,5 Meter voneinander entfernt. Personen die demselben Hausstand angehören, Genesene und Geimpfte dürfen nebeneinandersitzen
  • Die zulässige Höchstteilnehmerzahl richtet sich nach der Anzahl der vorhandenen Sitzplätze unter Einhaltung der vorgegebenen Abstandsregeln. Zur Gewährleistung der Kapazitäten ist für den sonntägigen Gottesdienst eine vorherige Anmeldung zwingend notwendig
  • Für die Besucher gilt die Verpflichtung eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht befreit
  • Alle Besucher sind verpflichtet bei den Begegnungen vor und nach den Gottesdiensten die Abstandregelung von 1,5 Meter unbedingt einzuhalten
  • Es stehen zwei separate Kinderspielzimmer zur Verfügung. Jeder dieser Räume kann nur von Personen die demselben Hausstand angehören zur selben Zeit genutzt werden
  • Jeder Besucher ist verpflichtet die Anweisungen der Hygienemaßnahmen Folge zu leisten. Ein Veranstaltungsleiter achtet verantwortlich auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen
  • Es wird eine Teilnehmerliste zur Nachvollziehung von Kontaktketten geführt
  • Händedesinfektionsmittel und Mund-Nasenschutz stehen in den Räumlichkeiten zur Verfügung
  • Die Fenster werden zur Frischluftzufuhr in allen Räumen regelmäßig und ausreichend geöffnet
  • Die Garderobe und die Teeküche stehen nicht zur Verfügung. Es werden keine Lebensmittel und Getränke angeboten
  • Die Besucher der Kindergottesdienste gehen und verlassen selbstständig unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen (Mund-Nasenschutz; 1.5 Meter Abstandsregelung) ihre Gruppenräume
  • Die Besucher der Kindergottesdienste benutzen für ihre Bastelaktionen nur ihre eigenen personifizierten Werkzeuge oder Einwegmaterial
  • Die Toiletten, Türgriffe, Tische- und Kanzeloberflächen werden regelmäßig desinfiziert
  • Wir beobachten das jeweilige örtliche Infektionsgeschehen und halten uns selbstverständlich an die Anweisungen der staatlichen Behörden
  • Eine Teilnahme ist nur gestattet, wenn der Besucher keine typischen Covid-19 Krankheits-symptome aufweist, selbst nicht unter Quarantäneverordnung steht und in den letzten zehn Tagen keinen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Erkrankten hatte

Stand 08.06.2021
Thomas Wipauer, Samuel Stief
1. & 2. Vorsitzender